Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 in Trier ist der Täter erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er sei des sechsfachen Mordes, des mehrfachen versuchten Mordes sowie des mehrfachen versuchten Totschlags schuldig, urteilte das Landgericht Trier am Montag. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet.
So lautete auch bereits das erste Urteil im August 2022 – dieses war aber mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Hintergrund waren Rechtsfehler bei der Begründung, dass der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Auch das neue Urteil könnte wieder vor dem BGH landen.
Der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen leidende Mann war den Ermittlern zufolge am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Trierer Fußgängerzone gefahren. Er hatte das Tatfahrzeug dabei gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zugesteuert. Fünf Menschen wurden dabei unmittelbar getötet. Im Februar starb zudem ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen.