Die Bundesnetzagentur hat am Montag einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden, teilte die Behörde mit.
Ziel sei es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit könnten in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt werden und damit „regulierungsinduzierte Knappheiten“ vermieden werden. Zudem könnten marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Dies gelte auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1, so die Netzagentur. Ein größerer Vergaberahmen biete den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll laut Behörde mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden. Insbesondere sollen „ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen“ den ländlichen Raum stärken. Zugleich werde der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.
Jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber soll nach Vorgaben der Behörde mindestens ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s, ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s, ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s, ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s versorgen.
Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen halte man ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend, so die Bundesnetzagentur weiter. Hierzu sollen demnach Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.
Mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1 beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem die „kooperative Mitnutzung“ von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu gewähren. Sofern ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, sei dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Zudem erwägt die Behörde, zugunsten des vierten Netzbetreibers ein Verhandlungsgebot zu National Roaming anzuordnen.
Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll „zu einem späteren Zeitpunkt“ zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden. Noch bis zum 8. Juli können Stellungnahmen zu dem Konsultationsentwurf abgegeben werden.