Vor dem Landgericht Halle (Saale) ist am Dienstag der Prozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke fortgesetzt worden. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch ist an diesem vierten Verhandlungstag mit dem Abschluss der Beweisaufnahme, den Plädoyers und auch mit einem Urteil zu rechnen.
Höcke wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfveranstaltung die verbotene SA-Losung „Alles für Deutschland“ benutzt zu haben. Höcke bestreitet die Wortwahl auch im Prinzip nicht, gab aber an, nicht gewusst zu haben, dass die SA, also die „Sturmabteilung“ der Nazis, diese Losung benutzt habe.
Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht bereits durchblicken lassen, dass im Falle einer Verurteilung allenfalls eine Geldstrafe zu erwarten ist. Eine theoretisch mögliche Gefängnisstrafe und damit der Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts bei der für Herbst anstehenden Landtagswahl in Thüringen war damit bereits früh vom Tisch.