Lebenslänglich für Angeklagten im Brokstedt-Prozess

Im Prozess um die Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt, bei der im Januar 2023 zwei Personen getötet wurden, ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe sprach den 34 Jahre alten Palästinenser am Mittwoch wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig.

Im Prozess um die Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt, bei der im Januar 2023 zwei Personen getötet wurden, ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Itzehoe sprach den 34 Jahre alten Palästinenser am Mittwoch wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen darauf plädiert, dass der 34-Jährige wegen einer psychotischen Störung nicht schuldfähig sei und die Einweisung in eine forensische Psychiatrie gefordert. Als Alternative sprach sie sich für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen zweifachen Totschlags sowie mehrfacher gefährlicher oder schwerer Körperverletzung aus.

In dem etwa zehnmonatigen Prozess waren fast 100 Zeugen befragt worden. Im Kern ging es vor allem um die Frage nach der Schuldfähigkeit. Ein psychiatrischer Sachverständiger sah zwar Anzeichen einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, aber keine Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit.

Der Täter hatte am 25. Januar 2023 in einem Regionalexpress von Kiel nach Hamburg zwei Teenager im Alter von 17 und 19 Jahren mit einem Küchenmesser getötet und vier weitere Passagiere schwer verletzt. Nur sechs Tage zuvor war er aus der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder entlassen worden.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen