Vor der Debatte im Bundestag am Donnerstag über die Anpassung der Mindeststrafen bei der Verbreitung von Kinderpornographie begrüßt der Deutsche Richterbund (DRB) die von der Ampelkoalition angestrebte Reform.
DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben): „Es ist höchste Zeit, dass die Ampelkoalition die Hilferufe aus der Justiz und Betroffener aufgreift und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 jetzt korrigiert.“ Die zuvor eingeführten Verschärfungen seien „gegen den Rat aller Experten“ zustande gekommen, deren Bedenken sich nun „voll bestätigt“ hätten. Es häuften sich, so Rebehn, die Beispiele, bei denen Eltern und Lehrer eigentlich nur Schulleitungen auf Kinderpornografie hinweisen wollten – und sich dabei selbst strafbar machten.
Am Donnerstag stimmt der Deutsche Bundestag über eine Reform der Strafen beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie ab. Die Sanktionen für derartige Handlungen waren zuvor im Jahr 2021 spürbar verschärft worden, wonach sich auch Eltern und Lehrer strafbar machten, die nur auf Kinderpornografie aufmerksam machten. Künftig sollen Staatsanwaltschaften und Gerichte wieder einen Spielraum haben, Verfahren einzustellen, wenn erkennbar nur auf die entsprechenden Fotos hingewiesen wurde.