Union kritisiert Vorgehen von IStGH-Chefankläger gegen Netanjahu

Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt (CDU), hat das Vorgehen des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) kritisiert.

Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt (CDU), hat das Vorgehen des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) kritisiert. „Meiner Einschätzung nach versucht der Chefankläger, mit den beantragten Haftbefehlen gegen Netanjahu und Galant dem häufig aus Afrika und Lateinamerika erhobenen Vorwurf der Einseitigkeit des IStGH zuvorzukommen“, sagte Hardt der „Welt“ (Mittwochausgabe) hinsichtlich der Anträge gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Joav Galant. „Die Legitimität des Gerichts erhöht sich aber nicht durch Politik, sondern durch einwandfreie Anklagen.“

Er hoffe, dass die Richter des Voruntersuchungsausschusses „dies erkennen werden und die Haftbefehle gegen die israelischen Verantwortlichen nicht ausstellen“, sagte der CDU-Politiker. Im Falle eines rechtskräftigen Erlasses rät Hardt der Bundesregierung, „weiterhin als Vermittler und als Freund Israels auftreten und Präsenz vor Ort zeigen“. An geltendes Recht würden sich die deutschen Behörden und auch die Justiz jedoch immer halten.

Die FDP-Fraktion vertritt eine ähnliche Position. Ihr außenpolitischer Sprecher Ulrich Lechte sagte der „Welt“, dass Vertreter Deutschlands Vermittler im Nahen Osten bleiben und weiterhin nach Israel reisen würden. „Jetzt müssen wir abwarten, ob der Antrag auf Haftbefehl tatsächlich bestehen bleibt – der Schaden, der mit der Verkündung verursacht wurde, ist allerdings erheblich“, so Lechte. „Die Richter in Den Haag werden diesem Antrag sicherlich nicht entsprechen.“

Der Völkerrechtler Matthias Herdegen (CDU) von der Universität Bonn hält den Antrag auf Haftbefehl gegen Netanjahu ebenfalls für problematisch. Der Strafgerichtshof solle nur dann eingreifen, wenn die nationale Justiz versage. „Israel hat eine unabhängige Rechtsprechung, die auch Untersuchungen bei Kriegsverbrechen einzelner Soldaten einfordert“, so Herdegen. „Dass die israelische Regierung die Zivilbevölkerung gezielt bekämpft, ist trotz allem unsäglichen Leiden in Gaza und einzelner schwerer Übergriffe nicht erkennbar.“ Die Rechtslage sei äußerst komplex, weil die Hamas aus ziviler Deckung heraus agiere und Opfer unter der eigenen Zivilbevölkerung zur eigenen Strategie gemacht habe sowie Hilfslieferungen für militärische Zwecke abzweige.

Im Fall eines Haftbefehl-Erlasses befürchtet er, dass die Stimmen in Deutschland lauter würden, militärische Unterstützung für Israel einstellen zu wollen. „Deutschland wird sich jedenfalls mit der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes und seinem künftigen Verhältnis hierzu auseinandersetzen müssen. Das ist pikant, weil der Strafgerichtshof gewissermaßen ein besonders liebes Kind deutscher Politik ist, auf dessen Klaviatur jetzt wie bei anderen internationalen Gerichten Unrechtsregime, aber auch gut meinende Aktivisten spielen“, so Herdegen.




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