Angesichts des Angebots von Lachgas in Snack-Automaten in mehreren deutschen Städten fordert die Union ein Verkaufsverbot an Minderjährige und weitere Beschränkungen. „Narkosemittel aus der Medizin haben bei Kindern und Jugendlichen nichts verloren“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).
Die Gefahr psychischer Abhängigkeit sei erheblich, in extremen Fällen könne es zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden kommen. „Die Warnungen der Ärzteschaft und aus Polizeikreisen sind eindeutig. Darum sollten schnell gesetzliche Regelungen getroffen werden, die die Nutzung von Lachgas als Party-Droge und die Abgabe an Minderjährige verhindern“, mahnte er. Auch über weitergehende Maßnahmen zur Unterbindung des Konsums, so wie in anderen europäischen Ländern, sollte diskutiert werden, sagte der CDU-Politiker.
Auch die Hausärzte fordern eine strengere Regulierung. „Der Verkauf von Lachgas sollte deutlich strenger reguliert werden, so wie es auch in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem RND. Insbesondere Kinder- und Jugendlichen müssten besser geschützt werden, mahnte sie.
Die gesundheitlichen Folgen des Lachgaskonsums sollten keinesfalls unterschätzt werden, so die Medizinerin. Kurzfristig könne es unter anderem zu Bewusstlosigkeit und massiven Kopfschmerzen kommen. „Bei regelmäßigem Konsum können neurologische Folgeerkrankungen dazukommen“, erklärte sie. Für Deutschland fehlten zwar bisher belastbare Zahlen zum Konsum. „Der Eindruck ist aber ganz klar, dass wir es mit einem größer werdenden Problem zu tun haben“, warnte Buhlinger-Göpfarth.
In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Das ursprünglich als Narkosemittel eingesetzte Gas wird auch nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft. In mehreren europäischen Staaten, etwa in Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark oder der Schweiz, sind Besitz und Verkauf von Lachgas mit Ausnahmen verboten oder der Verkauf an Minderjährige ist untersagt.