Möglicher Haftbefehl: Baerbock lässt Festnahme Netanjahus offen

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) lässt offen, ob ein vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erlassener Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Deutschland vollstreckt werden würde.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) lässt offen, ob ein vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erlassener Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Deutschland vollstreckt werden würde. „Es kommt ein Schritt nach dem anderen“, sagte Baerbock der „Bild“ (Mittwochausgabe) und anderen Axel-Springer-Medien.

Es gehe um „Prozesse, die am Laufen sind, die widersprüchlich sind“, zu denen man „nicht vorschnell das eine oder das andere“ sagen könne, so die Grünen-Politikerin. „Wir warten diesen Prozess weiter ab.“

Man habe „den Internationalen Strafgerichtshof als Bundesregierung immer unterstützt und wir schätzen die Unabhängigkeit von Gerichten“, sagte Baerbock. Man könne es sich nicht aussuchen: „Heute gefällt uns ein Gericht und morgen nicht.“ Außerdem erinnere sie Staaten, die Mitglied der EU werden wollten, daran, „dass wir die Unabhängigkeit von Gerichten, die Rechtsstaatlichkeit wahren sollen“.

Zugleich hätten ihr Ministerium und das Bundeskanzleramt aber deutlich gemacht, „dass aufgrund der Gleichzeitigkeit der Ausstellung der Anklagen“ gegen Netanjahu und führende Vertreter der Hamas „der falsche Eindruck entstanden ist, dass es hier eine Gleichsetzung gegeben hat“, so Baerbock. „Dem sind wir als Bundesregierung klar entgegengetreten.“ Denn am 7. Oktober habe „auf barbarische Art und Weise die Terrororganisation Hamas Gräueltaten verübt, die man sich kaum vorstellen kann“. Israel habe „nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, seine Bevölkerung zu schützen im Rahmen des internationalen Völkerrechts“.




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