Schon im dritten Quartal 2025 könnte das neue „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Kraft treten. Das berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Ministeriumskreise. Demnach haben das Bundeskanzleramt sowie das Wirtschafts- und Finanzministerium dem Entwurf schon zugestimmt.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Außerdem sollen im Kindes- und Jugendalter zwei Untersuchungen etabliert werden, um zum Beispiel auf Fettstoffwechsel-Störungen zu untersuchen. Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.
Finanziert werden die Leistungen des neuen Gesetzes von den Krankenkassen. Durchgeführt werden die Herz-Checks auch in Apotheken. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die Todesursache Nummer eins. Jährlich sterben hierzulande mehr als 350.000 Menschen daran.