Nach den Bund-Länder-Beratungen hat der Landkreistag die Bundesregierung aufgefordert, auf die Abschaffung des subsidiären Schutzes hinzuwirken. Subsidiären Schutz, häufig auch als „internationaler Schutz“ bezeichnet, erhalten Personen, denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, wie etwa die Todesstrafe oder Folter.
„Die Anstrengungen müssen deutlich intensiviert werden, Personen ohne Aufenthaltsrecht, erst recht natürlich Straftäter, abzuschieben – auch nach Syrien oder Afghanistan“, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung auf, den sogenannten subsidiären Schutzstatus auf europäischer Ebene nach Möglichkeit abzuschaffen.“
Sehr viele Syrer hätten „diesen niedrigsten Status und sind daher keine anerkannten Flüchtlinge“, meinte Sager. „Es würde die Rückführung dieser Personen erheblich erleichtern, wenn sie lediglich Geduldete wären.“
Bei der Migrationspolitik seien Bund und Länder noch lange nicht am Ziel, kritisierte der Verbandschef. „Wir brauchen wirksame Maßnahmen für eine Begrenzung und ein Umsteuern.“
Der Durchführung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten steht der Landkreistag aufgeschlossen gegenüber. „Das muss natürlich menschenwürdig ablaufen“, mahnte Sager. „Der Bund ist aufgefordert, tragfähige vertragliche Absprachen mit den infrage kommenden Staaten zu treffen.“
Von der Bundesregierung konsultierte Sachverständige sehen die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten wegen der rechtlichen und praktischen Hürden überwiegend kritisch. Die Kosten würden die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland wohl um ein Vielfaches übersteigen, hieß es. Außerdem könnten mögliche Abschreckungseffekte, die zu weniger irregulärer Migration führen könnten, nach den Einschätzungen der Experten nicht sicher vorhergesagt werden.
Weiter hieß es, die Experten seien sich überwiegend einig, dass Asylverfahren in Drittstaaten grundsätzlich rechtlich möglich wären – vorausgesetzt, es gibt Drittstaaten, die die hohen rechtlichen Voraussetzungen des internationalen Rechts, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, erfüllen. Diese Maßstäbe müssten in einem Drittstaat erfüllt sein, damit Deutschland Personen dorthin überstellen kann.