Zuwachs der Regelinsolvenzen im Juni abgeschwächt

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Juni 2024 um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Juni 2024 um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2024 hatte sie noch um 25,9 Prozent gegenüber Mai 2023 zugenommen.

Nachdem von Juni 2023 bis Mai 2024 durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten waren, lag damit im Juni 2024 erstmals wieder ein einstelliger Zuwachs vor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag nach vorläufigen Angaben mit. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Im April 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.906 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 33,5 Prozent mehr als im April 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,4 Milliarden Euro. Im April 2023 hatten die Forderungen bei rund 1,3 Milliarden Euro gelegen.

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im April 2024 in Deutschland insgesamt 5,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,1 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,5 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 7,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

Im April 2024 gab es 6.277 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 27,9 Prozent gegenüber April 2023, so die Statistiker.




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