Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Aufhebung des subsidiären Schutzes eines Syrers als insgesamt „richtungsweisend“ für Deutschland bezeichnet und fordert eine Neubewertung der Lage. Das Urteil sei ein Beweis dafür, dass es eben keinen flächendeckenden Bürgerkrieg mehr in Syrien gebe und damit auch kein automatisches Anrecht auf Schutz.
Die Bundesregierung und die EU fordert Herrmann zu einer Neubewertung der Lage auf. Dem TV-Sender „Welt“ sagte Herrmann am Dienstag: „Ich halte dieses Urteil für sehr, sehr wichtig und wohl auch richtungsweisend. Und es ist bezeichnend, dass jetzt doch eine völlig neue Lageeinschätzung für Syrien angesagt ist.“ Dabei gehe es nicht alleine um die Abschiebung von Straftätern, so Herrmann.
„Es kommen ja immer noch jeden Monat viele, viele Flüchtlinge aus Syrien neu nach Deutschland. Und wir müssen einfach feststellen: Die Lage ist anders als vor zehn Jahren, vor acht Jahren, vor sechs Jahren. Es gibt nicht mehr diesen Bürgerkrieg, wie er da zeitweilig herrschte.“ Leider habe sich das Regime Assad verfestigt, so Bayerns Innenminister. „Aber jedenfalls ist es nicht mehr so, dass da ein Bürgerkrieg herrscht, wo praktisch jeder Einwohner täglich in seinem Leben bedroht ist. Das ist nicht mehr die Realität dort und deshalb gibt es auch keinen Anlass, jedem, der aus Syrien kommt, automatisch Schutz zu gewähren.“
Hermann sieht nun akuten Handlungsbedarf, vor allem bei der Ampelregierung: „Die Bundesregierung ist vor allen Dingen gefordert, jetzt ihrerseits eine neue Lagebewertung für Syrien vorzunehmen“, so Herrmann. Aber auch die EU müsse in der Asylpolitik umschwenken – einzelne europäische Staaten täten das bereits: „Wir haben eine Reihe von europäischen Ländern, die schon längst wieder Kontakt – und zum Teil sogar diplomatischen Kontakt – zu Syrien haben. Wir haben aktuell die Forderungen von mehreren Außenministern europäischer Länder, eine neue Initiative zu starten und da auch jetzt seitens der neuen Europäischen Kommission ausdrücklich auch einen Syrien-Beauftragten zu ernennen, der sich in Zukunft darum kümmert, einerseits humanitäre Hilfen für Syrien tatsächlich auch an die Menschen, die in Not sind, zu bringen und auf der anderen Seite aber genau über solche Fragen auch zu reden: Wie können wir Straftäter aus Europa wieder nach Syrien zurückschicken? Und wie können wir insgesamt zu einer Neubeurteilung kommen?“
Es gehe ausdrücklich nicht darum, alle Syrer abzuschieben, so Herrmann. „Wenn jemand inzwischen gut integriert ist, wenn Syrer inzwischen hier einen hervorragenden Arbeitsplatz wahrnehmen und zu einer Bereicherung für unsere Gesellschaft geworden sind, dann wollen wir die natürlich nicht zurückschicken oder ausweisen. Aber wir müssen Straftäter ausweisen können. Und wir müssen einem weiter anhaltenden Neuzugang von syrischen Flüchtlingen letztendlich da jetzt Grenzen setzen.“
Unabhängig von Straftaten gelte: Wenn es keinen flächendeckenden Bürgerkrieg mehr gebe, müsse der subsidiäre Schutz „entsprechend widerrufen werden“ und „dann müssen solche Personen auch wieder unser Land verlassen und ihre Heimat zurückkehren“. Das gelte nicht nur für Syrien, findet Herrmann: „Wir müssen in der Tat auch andere Länder wie Afghanistan in den Blick nehmen.“