Landeskultusministerien zweifeln an Bundesmitteln für Digitalpakt

Im andauernden Streit um die Zukunft des Digitalpakts Schule äußern das bayerische und das baden-württembergische Kultusministerium Zweifel an den Haushaltsmitteln, die für die Digitalisierung von Schulen im Jahr 2025 bereitgestellt werden sollen.

Im andauernden Streit um die Zukunft des Digitalpakts Schule äußern das bayerische und das baden-württembergische Kultusministerium Zweifel an den Haushaltsmitteln, die für die Digitalisierung von Schulen im Jahr 2025 bereitgestellt werden sollen. „Der aktuelle Haushaltsentwurf für 2025 lässt jetzt sogar befürchten, dass keine weiteren Mittel bereitgestellt werden“, sagte die bayerische Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

„Wir haben uns daher von Länderseite über die Kultusministerkonferenz noch einmal an Bundesministerin Stark-Watzinger gewandt, um Klarheit zu schaffen und das Vertrauen in die Verhandlungen wiederherzustellen.“ Es sei kaum mehr vermittelbar, dass die Verhandlungen nun schon 18 Monate andauerten, sagte Stolz weiter. „Die Länder haben immer wieder weitreichende, konkrete Vorschläge zur Fortsetzung in die Verhandlungen eingebracht – der Bund dagegen verzögert und baut Hürden auf.“

„Aktuell geht es vor allem darum, dass der Bund seine Zusage für einen Digitalpakt 2.0 überhaupt umsetzt“, erklärte auch das von der Grünen-Politikerin Theresa Schopper geführte baden-württembergische Kultusministerium. „Die aktuellen Zahlen zum Bundeshaushalt 2025 lassen daran berechtigte Zweifel aufkommen.“

Im Haushaltsentwurf 2025 sind unter dem Titel „Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen“ Mittel von rund 1,6 Milliarden Euro hinterlegt. „Von Ministerin Frau Stark-Watzinger gibt es nach wie vor keine konkreten Zusagen zur Höhe der Finanzierung“, beklagte die Bildungspolitikerin Katrin Staffler (CSU). „Weder ist bisher eine konkrete Zusage darüber erfolgt, dass es sich bei den 1,6 Milliarden Euro tatsächlich um Mittel handelt, die den Digitalpakt 2.0 finanzieren sollen, noch deckt der Titel die Forderung der Länder nach einer 90:10-Finanzierung des Paktes. Zudem scheint es, als würde der Titel auch Restgelder aus dem Digitalpakt I beinhalten, wobei in Bezug auf diesen zugleich fraglich ist, mit welchen Mitteln konkret eine Ausfinanzierung bis zum Ende des Pakt-Zeitraums erfolgen soll.“

Streitpunkt ist neben der Frage, wie viel Geld der Bund überhaupt im Haushalt 2025 für den Digitalpakt bereitstellt, auch die Finanzierungsverteilung. Der Bund will für den Digitalpakt 2.0 nur noch 50 Prozent zuschießen, die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen. Im ersten Digitalpakt kam der Bund für 90 Prozent der Mittel auf.




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