Wahlrechtsreform: BSW kritisiert Neuregelung zu Direktmandaten

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht kritisiert vor dem am Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition.

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht kritisiert vor dem am Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. „Das Anliegen der Wahlrechtsreform, die ständige Vergrößerung und damit auch Verteuerung des Bundestages einzudämmen, war sinnvoll“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgaben).

„Dass allerdings in Zukunft auch Kandidaten, die ihr Direktmandat gewinnen, teilweise nicht mehr in den Bundestag einziehen sollen, ist in meinen Augen kaum haltbar. Insofern bin ich gespannt, ob sich die Ampel hier ihre nächste Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht abholt.“

Auch in der Ampel gilt es als denkbar, dass das Gericht zumindest Teile des Gesetzes beanstandet. Besonders umstritten ist der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie besagt, dass eine Partei auch unterhalb der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen kann, sofern sie drei Direktmandate gewinnt. Linkspartei und CSU sehen den Wegfall der Klausel als existenzielle Bedrohung.




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