Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag das Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Die Entscheidung soll offiziell um 10 Uhr gesprochen werden.
Allerdings sorgte bereits am Montagabend ein auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichtes Dokument mit der Urteilsbegründung für Aufsehen, welches aber später wieder gelöscht wurde. Demnach dürfte das neue Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt werden. Konkret geht es darum, dass die Streichung der Grundmandatsklausel in der geplanten Form wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Rest der Reform – die Streichung von Überhang- und Ausgleichsmandaten – bleibt dem Dokument zufolge jedoch weiter in Kraft. Die Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630 bleibt damit wohl bestehen. Dies dürfte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in das Parlament einziehen. Ihnen soll ein Mandat nur noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.
In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen gegen die Reform geklagt.