Die Zahl der Totalverweigerer im Bürgergeld lässt sich statistisch schwer ermitteln. Das berichtet der „Spiegel“. Ein Merkmal „arbeitsunwillig“ gibt es in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht.
In ihrer Erhebung über „besonders förderungsbedürftige Personengruppen“ gliedert die BA im Juli dieses Jahres über 1,8 Millionen Arbeitslose im Bürgergeldbezug nach Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt. Demnach gibt es rund 235.000 Arbeitslose, auf die keines von Merkmalen wie Alter ab 55 Jahren, Schwerbehinderung oder mangelnde Qualifikation passt.
„Eine Zahl der Totalverweigerung lässt sich daraus nicht seriös ableiten, das wird statistisch nicht erfasst“, sagte eine BA-Sprecherin dem „Spiegel“. Beispielsweise gelten Alleinerziehende in der Statistik als voll vermittelbar, wenn die Kinder älter als drei Jahre sind. Auch Mütter, die für Vier- oder Fünfjährige keinen Betreuungsplatz haben, zählen zu den 235.000, die theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im Juli waren das allein knapp 32.000 Personen.
Ebenso ist unklar, ob allen am Stichtag der Zählung erfassten Personen überhaupt ein Arbeitsangebot gemacht wurde. Denn die Statistik erfasst nicht immer die gleichen Menschen, sondern eine Personengruppe, in der es Monat für Monat Abgänge und Neuzugänge gibt. Dass es Totalverweigerer gibt, ist unstrittig, nur lässt sich ihre Zahl nicht ermitteln.