Vor der Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan oder Syrien müssen nach Ansicht des Dresdner Politikwissenschaftlers Hans Vorländer noch einige wichtige Aspekte geklärt werden.
„Es gibt in der Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien noch viele offene Fragen“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). „Im höchsten Maße unklar ist, wie eine Rückführung erfolgen soll, wenn es keine diplomatischen Beziehungen gibt“, fügte Vorländer hinzu.
„Andere Länder haben für Abschiebungen nach Afghanistan das Nachbarland Usbekistan involviert. Es ist allerdings mit Prinzipien des internationalen Völkerrechts äußerst schwierig zu vereinbaren, wenn man die Menschen nach Usbekistan ausfliegt und erwartet, dass sie entweder dort verbleiben oder weiter nach Afghanistan gebracht werden. Das Bundesinnenministerium prüft solche Fragen gerade.“
Der Wissenschaftler, der auch Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration ist, forderte zugleich mehr Transparenz bei der Einstufung, was sichere Herkunftsstaaten angeht. „Es muss nachvollziehbar sein, wie die Sicherheitsproblematik faktisch beurteilt wird“, sagte er. Der Sachverständigenrat hatte bereits vorgeschlagen, dafür eine unabhängige Stelle beim Bundesverwaltungsgericht zu schaffen. „Im Augenblick gibt es aber keine Antwort der Bundesregierung auf diesen Vorschlag“, so Vorländer.