Der syrische Flüchtling und Tatverdächtige Issa al H. ließ sich in seinem Abschiebeverfahren anwaltlich beraten und gab an, Verwandtschaft in Deutschland zu haben.
Das berichtet die „Bild“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Behördenkreise. Demnach soll der Syrer alles versucht haben, um in Deutschland zu bleiben. Er gab Informationen an, die seinen Verbleib in der Bundesrepublik erleichtern sollten und ließ sich offenbar beraten, um entscheidende Abschiebefristen zu umgehen. Bei den zuständigen Behörden gab al H. im Asylverfahren an, er habe einen Onkel, der in Deutschland lebe. Die Behörden konnten dies nicht verifizieren.
Außerdem ließ sich al H. von einer Anwältin beraten. Dies könnte ihm dabei geholfen haben, die Abschiebung nach Bulgarien zu verhindern und in Deutschland zu bleiben. So verhinderte al H. seine Abschiebung, in dem er nicht anwesend war, als die zuständige Ausländerbehörde Bielefeld ihn in dessen Unterkunft in Paderborn aufsuchte. Da die Ausländerbehörde kein zweites Mal versuchte, ihn abzuschieben, verstrich die Überstellungsfrist nach Bulgarien innerhalb von sechs Monaten. Danach war Deutschland für den Syrer zuständig.
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