Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf Eckpunkte für ein Weltraumgesetz geeinigt. Vorgesehen ist unter anderem ein Genehmigungsvorbehalt für Aktivitäten im Orbit, teilte die Bundesregierung mit.
„Ein Weltraumgesetz wird für Verkehrssicherheit und damit Nachhaltigkeit deutscher Weltraumaktivitäten sorgen und gleichzeitig so ausgestaltet sein, dass es zu einem innovativen und wettbewerbsfähigen Standort für Raumfahrtunternehmen beiträgt“, sagte die Koordinatorin der Bundesregierung für die deutsche Luft- und Raumfahrt, Anna Christmann (Grüne).
Die Bedeutung einer funktionsfähigen Weltrauminfrastruktur für die moderne Industrie- und Informationsgesellschaft nehme stetig zu, was sich auch daran zeige, dass in Deutschland immer mehr private Weltraumakteure auf dem Markt drängten.
Das Weltraumgesetz soll Fragen der zivilen (Betriebs-)Sicherheit von Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen regeln und damit einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Weltraumschrott leisten. Zugleich soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Raumfahrtindustrie durch das Weltraumgesetz gestärkt werden, indem es einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen bietet und völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzt.
Die Eckpunkte sehen überdies die Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland vor, im Falle einer Haftung nach den völkerrechtlichen Verträgen bei einem privaten Betreiber Regress zu nehmen. Dabei wird die Regelung besondere Rücksicht auf die Belange von Start-Ups und kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch von Universitäten und Forschungseinrichtungen nehmen, indem diese geringer belastet werden. Die Regelung soll gleichzeitig für die Unternehmen transparent und mit geringem Bürokratieaufwand verbunden sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium soll nun auf der Grundlage der Eckpunkte einen Referentenentwurf erarbeiten.
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