Verfassungsbeschwerde gegen Überwachung von „Letzter Generation“

Eine Gruppe von Journalistenorganisationen reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachung des Pressetelefons der Umweltaktivisten der sogenannten "Letzten Generation" ein. Daran beteiligt sind der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Eine Gruppe von Journalistenorganisationen reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachung des Pressetelefons der Umweltaktivisten der sogenannten „Letzten Generation“ ein.

Daran beteiligt sind der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Das Bundesverfassungsgericht müsse nun die Pressefreiheit schützen, erklärten die Organisationen am Mittwoch.

Das Trio hatte vorher auch schon beim Amtsgericht und Landgericht in München geklagt – allerdings ohne Erfolg. Eine „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ durch Aktionen der „Letzten Generation“ sowie die hohe Strafandrohung des Straftatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung stünden einem zwar intensiven, aber nur kurzem Eingriff in die Pressefreiheit gegenüber, hieß es zur Begründung.

Ermittler hatten von Oktober 2022 bis April 2023 Gespräche von insgesamt 13 Telefonanschlüssen der „Letzten Generation“ überwacht, darunter auch das Pressetelefon der Organisation. Somit wurden auch Journalisten abgehört.


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