Bund hebt Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenkassen

Die Bundesregierung hebt die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar spürbar an.

Die Bundesregierung hebt die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar spürbar an. Das berichtet die „Bild“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf den entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums.

Demnach müssen im nächsten Jahr Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5.512,50 Euro bezahlt werden. Aktuell liegt die Deckelung bei 5.175 Euro. Bei der Rentenversicherung wird die Bemessungsgrenze bundesweit auf 8.050 Euro angehoben. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7.550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7.450 Euro.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte die Zahlen und sagte der „Bild“, Grund für die spürbaren Erhöhungen sei die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 „vergleichsweise stark“. Damit werde gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“, so der Sprecher.


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