Frei begrüßt Karlsruher Urteil zu Bundestagsausschüssen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die AfD-Fraktion keinen Anspruch auf Vorsitzposten in den Ausschüssen des Bundestages hat, zeigt sich die Union zufrieden. "Die AfD sollte die selbstgewählte Opferrolle endlich ablegen", sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe).

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die AfD-Fraktion keinen Anspruch auf Vorsitzposten in den Ausschüssen des Bundestages hat, zeigt sich die Union zufrieden.

„Die AfD sollte die selbstgewählte Opferrolle endlich ablegen“, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Karlsruhe hat klar festgestellt, dass ihre Rechte auf faire Verfahren gewahrt wurden.“ Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeige deutlich, „dass die Bestimmung der Ausschussvorsitze verfassungsrechtlich einwandfrei erfolgte“, ergänzte Frei.

Karlsruhe hatte entschieden, dass die Funktion eines Ausschussvorsitzenden organisatorischer Art sei und nicht das Recht auf politische Teilhabe und Mitwirkung am Willensbildungsprozess berühre. Auch die Abwahl des Rechtsausschuss-Vorsitzenden Stephan Brandner im Jahr 2019 sei von der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages gedeckt gewesen.


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