Die Union im Bundestag drängt auf eine schnelle Verabschiedung des sogenannten „Sicherheitspakets“ der Bundesregierung. „Die Ampel-Koalition gibt sich selbst auf und kapituliert vor der angespannten Sicherheits- und Migrationslage in Deutschland“, sagte Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Die Ampel ist noch nicht einmal dazu in der Lage, in dieser Woche das nach dem Anschlag von Solingen mit großem Wirbel präsentierte Sicherheitspaket durch den Bundestag zu bringen.“
Nachdem am Montag die Anhörung der Sachverständigen zu den Plänen der Bundesregierung stattfand, folgen nun die üblichen Berichterstatter-Gespräche dazu. Throm geht das nicht schnell genug. „Die Koalition hat nach Solingen schnelle Konsequenzen versprochen – aber liefern tut sie nichts“, sagte er. „Die Verschiebung des Sicherheitspakets durch die Ampel-Fraktionen beweist wieder einmal, dass die innere Sicherheit bei ihr in den falschen Händen ist.“
Scharfe Kritik übte Throm insbesondere an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Kanzler Olaf Scholz (SPD). „Frau Faeser und Co. versagen darin, die Bevölkerung vor Terroranschlägen und Messerangriffen besser zu schützen sowie die Migrationslage in den Griff zu bekommen. Dieses unwürdige Schauspiel darf so nicht weitergehen“, sagte der CDU-Politiker. „Der Kanzler hat offenbar keine Autorität mehr, um seine Versprechen durchzusetzen.“
Die Unionsfraktion will an diesem Donnerstag ein eigenes Sicherheitspaket in den Bundestag einbringen. Es basiert auf den Beschlüssen der Unionsfraktion auf der Klausur im brandenburgischen Neuhardenberg und schlägt unter anderem vor, „Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können“. Außerdem soll laut dem Antrag, über den die „Welt“ berichtet, das Asylrecht so geändert werden, dass „ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist, wenn der Asylbewerber rechtswidrig nach Deutschland eingereist ist und es grundlos versäumt, sich schnellstmöglich den Behörden zu stellen“.
Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt nach aktueller Rechtslage zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.
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