Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zügige Gesetzesänderungen angekündigt, zugleich aber die Notwendigkeit erweiterter Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgehoben. „Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen“, sagte Faeser der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
„Das Bundesverfassungsgericht hat über spezifische Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Datenerhebung und Datenverarbeitung als Zentralstelle der Polizei entschieden. Diese sind in weiten Teilen verfassungskonform, müssen aber teilweise konkreter gefasst werden“, sagte die SPD-Politikerin.
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung für diesen spezifischen Bereich erstmals Vorgaben gemacht, wie die notwendigen Befugnisse des BKA rechtssicher auszugestalten sind. Wir werden diese Vorgaben zügig umsetzen und entsprechende Gesetzesänderungen vorlegen“, so Faeser weiter.
Die FDP mahnt jedoch, dass das geplante Sicherheitsgesetz der Ampel-Koalition gerichtsfest ausgestaltet werden müsse. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreiche die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Sicherheitsinteressen und den Grundrechten der Bürger, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin, der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung darf nicht leichtfertig geopfert werden“, so der Liberale.
Die Freien Demokraten stünden aber auch für eine starke Sicherheitsarchitektur, die den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht werde. „Mit dem Sicherheitspaket, das derzeit im Bundestag verhandelt wird, wollen wir Maßnahmen auf den Weg bringen, die nicht nur wirksam, sondern auch gerichtsfest sind. Nur so schaffen wir ein langfristig tragfähiges und verfassungskonformes Sicherheitskonzept“, so der FDP-Innenpolitiker.
„Es bestehen weiterhin Fragen bei dem geplanten biometrischen Abgleich, sowohl hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit, den betroffenen Personenkreisen als auch im Hinblick auf den Schutz sensibler personenbezogener Daten. Zu klären ist auch, welche Befugnisse den Sicherheitsbehörden eingeräumt werden sollen und wie die automatisierte Datenanalyse unter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung technisch und verfassungskonform umgesetzt werden kann“, so Höferlin weiter.
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