Jobcenter können Bürgergeld-Empfänger bald monatlich einbestellen

Jobcenter können Bürgergeld-Empfänger künftig monatlich zu einem persönlichen Gespräch einbestellen, um zu überprüfen, ob sich die Betroffenen an Absprachen halten.

Jobcenter können Bürgergeld-Empfänger künftig monatlich zu einem persönlichen Gespräch einbestellen, um zu überprüfen, ob sich die Betroffenen an Absprachen halten. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für die Ampelfraktionen hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten und die am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll.

Insbesondere bei arbeitslosen Leistungsberechtigten solle die Überprüfung von Absprachen „monatlich in einem persönlichen Gespräch stattfinden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist“, heißt es in dem Entwurf, der Regierungskreisen zufolge am Montagabend in die Ressortabstimmung gegangen ist.

Die monatlichen Termine sind etwa für arbeitslose Jugendliche im Bürgergeld sowie für die Bezieher vorgesehen, die drohen, in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen. „Die für die monatliche Gesprächsdichte erforderlichen Ressourcen sind für arbeitslose Leistungsberechtigte einzusetzen, bei denen dies für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist“, heißt es in der Begründung. In Frage kämen insbesondere Arbeitslose in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs, um Personen mit hohem Verbleibrisiko möglichst schnell zu identifizieren.

Ebenso seien die Gespräche für Absolventen etwa von Integrations- oder Berufssprachkursen sinnvoll. „Darüber hinaus erscheint eine monatliche Gesprächsdichte bei Jugendlichen oder Personen mit komplexeren Problemlagen denkbar“, nennt das Arbeitsministerium als weitere Beispiele.

Mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem kontinuierlichen Gesprächskontakt zu stehen, sei von zentraler Bedeutung. Die Jobcenter sollen nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie die Gespräche gestalten. „Dauer und inhaltliche Ausrichtung der persönlichen Gespräche sind durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der konkreten Ausgestaltung vor Ort festzulegen.“


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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