Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aufgehoben.
Der Beschluss erfolgte wie üblich ohne Aussprache und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Unionsfraktion, der Gruppen „Die Linke“ und BSW bei Enthaltung der AfD-Fraktion und gegen die Stimme eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens Brandner. Ein entsprechendes Schreiben hatte das Bundesjustizministerium bereits Mitte Juli abgeschickt.
Hintergrund ist laut „T-Online“ ein Rechtsstreit, den Brandner mit einer „Spiegel“-Redakteurin führt, weil er sie als „Faschistin“ bezeichnete. Er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld, sagte Brandner dem Portal. Ihm fehle die Phantasie, auch nur ansatzweise Rechtswidriges hereininterpretieren zu wollen. Er habe „nichts anderes getan“, als von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen, argumentierte Brandner.
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