Ampel einigt sich auf Jahressteuergesetz

Die Ampelparteien im Bundestag haben sich auf einen Entwurf für das Jahressteuergesetz geeinigt.

Die Ampelparteien im Bundestag haben sich auf einen Entwurf für das Jahressteuergesetz geeinigt. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf Koalitionskreise. Das Gesetz sieht demnach unter anderem Verbesserungen für Kapitalanleger sowie Eltern betreuungspflichtiger Kinder vor.

Kapitalmarktakteure profitieren von einem Ende der Beschränkung von Verlustverrechnungen bei Termingeschäften. Wer bislang auf die Preisentwicklung von Rohstoffen, Währungen oder anderen Basiswerten spekuliert hatte, konnte Verluste aus solchen Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. An dieser Praxis hatte der Bundesfinanzhof im Juni Zweifel geäußert, die Regel fällt nun weg.

„Auf Initiative der FDP wird der Verlustverrechnungsbeschränkung ein Ende gesetzt und das rückwirkend bis 2020“, sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Wir haben die wahrscheinlich verfassungswidrigen Sonder-Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen aus dem Gesetz gestrichen. So schützen wir Kapitalanleger vor ungerechten Steuerforderungen“, so Meyer.

Außerdem habe die FDP in den parlamentarischen Verhandlungen erreicht, dass die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten um bis zu 800 Euro erhöht werde, so Meyer weiter. „Wir entlasten arbeitende Eltern und machen eine höhere individuelle Arbeitszeit attraktiver, das ist ein Schritt hin zu mehr Vereinbarkeit von Familien und Beruf“, sagte er.

Das Jahressteuergesetz mit zahlreichen Detailregelungen war bereits im Juni vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht und zuletzt von den Parteien im Bundestag beraten worden.


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