Härtere Bürgergeld-Sanktionen für „Totalverweigerer“ nicht erfasst

Weder die Bundesregierung noch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfassen statistisch, wie oft das Bürgergeld zu 100 Prozent gekürzt wird.

Weder die Bundesregierung noch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfassen statistisch, wie oft das Bürgergeld zu 100 Prozent gekürzt wird. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag hervor, über die die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

„Statistischen Angaben hierzu liegen nicht vor“, schreibt demnach eine Staatssekretärin aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS). Zwar erfassen die Jobcenter alle Leistungsempfänger, die sich weigern, eine Stelle anzunehmen. Unabhängig vom Ausmaß der Kürzung steht in der Statistik nur die Gesamtzahl. Auch zu dem Anfang des Jahres kommunizierten Sparziel von 170 Millionen Euro durch die härtere Gangart kann die Bundesregierung keine Angaben machen.

„Die Ampel macht Politik nicht basierend auf Fakten, sondern richtet ihr Fähnchen nach dem Wind“, kritisierte Linken-Gruppenchefin Heidi Reichinnek. „Gerade werden in der Gesellschaft Bürgergeld-Empfängern als Sündenböcke hingestellt.“ Sie hofft nun, dass das Bundesverfassungsgericht die 100-Prozent-Streichung wieder einkassiert.

Seit April kann das Bürgergeld zu 100 Prozent gekürzt werden, wenn sich Empfänger grundlos weigern, Arbeit anzunehmen. Die härtere Sanktionierung sogenannter Totalverweigerer hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im vergangenen Dezember angekündigt. Bis zu zwei Monate kann der Regelsatz gestrichen werden, Miete und Strom werden weitergezahlt.


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