Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat anstatt des neuen Quick-Freeze-Gesetzes von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Wiedereinführung der von Gerichten gekippten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gefordert. „Ein Sicherheitspaket, das seinen Namen verdient, muss zwingend die anlasslose Speicherung von IP-Adressen enthalten“, sagte Rhein der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
„Die Bundesregierung hat ihr eigenes Sicherheitspaket im Bundestag bis zur Unkenntlichkeit verwässert und ein Paketchen daraus gemacht. Für eine Simulation von Sicherheit stehen wir aber nicht zur Verfügung“, sagte der CDU-Politiker angesichts der Blockade von Teilen des „Sicherheitspakets“ durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat.
Das Quick-Freeze-Verfahren von Bundesjustizminister Marco Buschmann sei ein „Etikettenschwindel“, kommentierte Rhein. „Was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden. Der Ermittlungserfolg im Kampf gegen Kinderschänder und Terroristen hängt bei Quick Freeze vom Zufall ab.“ Den Schutz der Bürger dürfe man „niemals dem Zufall überlassen“, so der hessische Regierungschef.
Buschmann hatte seinen Gesetzentwurf für ein anlassbezogenes Speichern von Verkehrsdaten an die Bundesländer und Verbände verschickt. Rhein warb stattdessen für Hessens Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen, den der Bundesrat am 27. September beschlossen hatte. „Unser Vorschlag für eine zeitlich begrenzte, anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist wirksam, verhältnismäßig und EU-rechtskonform. Der hessische Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um Kinderschändern und Terroristen ihr schändliches Handwerk zu legen“, sagte Rhein.
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