Karlsruhe schränkt Überwachungsbefugnisse des BND ein

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Bereich der Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Befugnis zur strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sei "trotz ihres besonders hohen Eingriffsgewichts" aufgrund des "überragenden öffentlichen Interesses gerade auch an der Aufklärung von internationalen Cybergefahren" grundsätzlich mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Bereich der Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Die Befugnis zur strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sei „trotz ihres besonders hohen Eingriffsgewichts“ aufgrund des „überragenden öffentlichen Interesses gerade auch an der Aufklärung von internationalen Cybergefahren“ grundsätzlich mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. „Sie bedarf aber der verhältnismäßigen Ausgestaltung. Derzeit fehlt eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren.“

Bis zu einer Neuregelung, die bis zum 31. Dezember 2026 beschlossen werden soll, legt das Verfassungsgericht dem Nachrichtendienst eine Pflicht zur Aussonderung der Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren auf. Außerdem dürfen künftig auch gegenüber ausländischen Personen im Ausland keine Suchbegriffe, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, eingesetzt werden.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen