Wahlleiter von Bund und Ländern treffen sich am Montag

Die Wahlleiter von Bund und Ländern treffen sich offenbar am Montag, um über den Umgang mit der voraussichtlichen vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zu beraten.

Die Wahlleiter von Bund und Ländern treffen sich offenbar am Montag, um über den Umgang mit der voraussichtlichen vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zu beraten. Bundeswahlleiterin Ruth Brand werde sich mit den Landeswahlleitern über die erforderlichen Maßnahmen austauschen, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben) unter Berufung auf Verwaltungskreise.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte als Termin für die Vertrauensfrage zunächst den 15. Januar benannt, sich aber nach Protest von Union und FDP bereit für einen früheren Termin gezeigt.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, verwies darauf, dass längere Vorlaufzeiten die Organisation von Wahlen erleichtere. „Wahlen zu organisieren, ist für die Städte immer mit Aufwand verbunden. Das gilt natürlich besonders dann, wenn die Vorlaufzeiten knapper sind“, sagte Dedy dem RND.

Die Kommunen zeigten sich derweil offen für einen früheren Neuwahltermin. „Die Vorbereitung wird deutlich einfacher, je früher der mögliche Wahltermin bekannt ist“, hieß es in einer Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), über die die RND-Zeitungen berichten. „Natürlich würden die Weihnachtszeit und die Feiertage nochmals eine zusätzliche Herausforderung bedeuten. Dennoch werden die Städte und Gemeinden in jedem Fall in der Lage sein, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eine ordnungsgemäße Bundestagswahl umzusetzen.“

Die organisatorischen Vorbereitungen umfassten unter anderem die Suche von Räumen für Wahllokale und Briefwahllokale, die Suche nach Wahlhelfern sowie die Erstellung und den Druck der Wahlunterlagen.

„Gerade der Versand der Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen muss mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor dem Wahltermin erfolgen“, heißt es in der Erklärung. Hier seien die Kommunen auf die Aufstellung der Kandidaten durch die Parteien und die Einreichung der Wahlvorschläge angewiesen.


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