Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich kurz vor der mündlichen Verhandlung über den Solidaritätszuschlag vor dem Bundesverfassungsgericht für dessen Abschaffung aus.
„Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung kaum noch zu begründen“, schreibt der DIW-Steuerexperte Stefan Bach in einem Analysepapier, über das der „Welt“ berichtet. Zwar gebe es weiterhin vereinigungsbedingte Belastungen des Bundes. Diese könnten aber mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem bewältigt werden. Bach wird am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe als Sachverständiger auftreten.
Der Steuerexperte des DIW veranschlagt die erwarteten Sonderbelastungen des Bundeshaushalts durch die Folgen der Wiedervereinigung für das Jahr 2025 mit 14,4 Milliarden und für das Jahr 2030 mit 15,9 Milliarden Euro. Diese Belastungen seien gemessen am Volumen des Bundeshaushalts von mehr als 500 Milliarden Euro einschließlich der Sondervermögen jedoch „moderat“, schreibt Bach. Zumal sich immer schwieriger ein direkter Zusammenhang zwischen der Wiedervereinigung und deshalb notwendigen Ausgaben feststellen lasse.
Die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag war 2020 von FDP-Politikern eingereicht worden. Zu ihnen gehören der heutige FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und die beiden ehemaligen parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel und Florian Toncar. „Jetzt klärt Karlsruhe, unter welchen Voraussetzungen der Bund von seinen Bürgern eine Ergänzungsabgabe erheben darf“, sagte Toncar der „Welt“. Der 1995 dauerhaft eingeführte Soli sei fast nach fast 30 Jahren nicht mehr zu rechtfertigen. „Die unmittelbaren Kosten der deutschen Wiedervereinigung sind längst bezahlt“, sagte er.
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