Sprecher: Netanjahu will Druck durch Haftbefehl nicht nachgeben

Nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am Donnerstag im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant sowie gegen den mittlerweile von Israel getöteten Hamas-Anführer Mohammed Deif erlassen hat, hat Netanjahus Büro die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs sei "antisemitisch" und "ein moderner Dreyfus-Prozess", behauptet das Büro.

Nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am Donnerstag im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant sowie gegen den mittlerweile von Israel getöteten Hamas-Anführer Mohammed Deif erlassen hat, hat Netanjahus Büro die Vorwürfe scharf zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs sei „antisemitisch“ und „ein moderner Dreyfus-Prozess“, behauptet das Büro. „Israel weist die falschen und absurden Anschuldigungen des Internationalen Strafgerichtshofs, eines parteiischen und diskriminierenden politischen Gremiums, entschieden zurück.“ Dem Chefankläger wird von Netanjahus Sprechern vorgeworfen, korrupt zu sein; die Richter sollen „durch antisemitischen Hass auf Israel motiviert“ sein.

Kein Krieg sei gerechter als der Krieg, den Israel seit dem 7. Oktober 2023 im Gazastreifen führt, so das Büro von Netanjahu. Keine „anti-israelische Entscheidung“ werde den Staat Israel daran hindern, seine Bürger zu verteidigen. Netanjahu werde sich dem Druck nicht beugen.

Der Internationale Strafgerichtshof wirft Netanjahu und Galant „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ vor. Konkret geht es um „das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung“ sowie „Mord, Verfolgung und andere inhumane Handlungen“. Man habe auch „hinreichende Gründe“ für die Annahme gefunden, dass beide als zivile Vorgesetzte für „das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung“ strafrechtlich verantwortlich seien, hieß es.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen