Wachsende Länder-Kritik an Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF

Nach der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, mit der ein höherer Rundfunkbeitrag juristisch durchgesetzt werden soll, verschärft sich die Kritik an den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Nach der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, mit der ein höherer Rundfunkbeitrag juristisch durchgesetzt werden soll, verschärft sich die Kritik an den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. „Die Klage zum jetzigen Zeitpunkt ist eine falsche Entscheidung zum falschen Zeitpunkt. Angesichts immenser Rücklagen und der bisherigen Rechtsprechung war für die Sender weder finanziell noch rechtlich Gefahr in Verzug“, sagte Nordrhein-Westfalens Medienminister und Chef der Staatskanzlei, Nathanel Liminski (CDU), der „Welt am Sonntag“.

„Zudem haben die Gremien explizit darum gebeten, jetzt von einer Klage abzusehen. Also muss man die Klage mit der Einsendung per Bote am Tag vor der Rundfunkkommission so verstehen, wie sie gemeint ist: als politischen Schritt der Senderchefs“, so der Minister weiter.

Der CDU-Politiker fügte hinzu: „Die Klage zum jetzigen Zeitpunkt spiegelt ein Misstrauen gegenüber der gewählten Politik, eine Gesamtabwägung aller Interessen treffen zu können und zu wollen. Während wir die Intendanten über unsere Beratungen transparent informieren, haben die Intendanten eine einsame Entscheidung getroffen und die Länder lediglich nachträglich in Kenntnis gesetzt. So sieht kein vertrauensvoller Umgang miteinander aus.“

Liminski äußerte „Zweifel an der Entschlossenheit der Sender, echte Reformen nach vorne zu bringen und die im System vorhandenen Einsparpotenziale tatsächlich zu heben. Dieser Schritt ins medienpolitische Abseits ist Wasser auf die Mühlen der Gegner eines breit verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) plädierte ausdrücklich dafür, angesichts des Vorgehens der Sender einen Beschluss über die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu vertagen: „So sollte aus Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht nun eine finale Beratung dieses Themas in der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz nicht durchgeführt werden“, sagte Haselof der „Welt am Sonntag“.

Darüber hinaus kritisierte Haseloff: „Auch dokumentiert der Zeitpunkt wenig ernsten Willen, die beschlossenen Reformen zügig anzugehen, und zeigt zudem wenig Respekt vor den Landtagen, also den gewählten Volksvertretern.“

Von der SPD-geführten Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz heißt es hingegen, man halte an dem Zeitplan für eine Reform der Finanzierung fest. Dass es einen Systemwechsel bei der Finanzierung brauche, belege die Klage der Anstalten. Geplant sei, so Sprecherin Andrea Bähner gegenüber der Zeitung, die „bisherige aktive Zustimmung zu einem Staatsvertrag in ein Widerspruchsverfahren umzuwandeln“.


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