Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will regionalen Planungsträgern erlauben, für bestimmte Zeit die Zulässigkeit eines Windkraftprojektes zu negieren, wenn sich der Standort außerhalb eines ausgewiesenen oder geplanten Windenergiegebiets befindet. Das berichtet der Fachnewsletter „Background Energie und Klima“ des „Tagesspiegels“ unter Berufung auf „Regelungsvorschläge für Steuerung Windenergie“ des Ministeriums in der Entwurfsfassung. Sie sind mit dem Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) abgestimmt und stehen teilweise noch „unter Vorbehalt Rückmeldung NRW“.
Nach geltender Rechtslage genießen Windräder im Außenbereich Vorrang vor anderen, nicht privilegierten baulichen Anlagen und sind somit in aller Regel zulässig. Die von Habeck geplanten Änderungen würden also den Ausbau der Windkraft einschränken. Das Bundeskabinett sollte die Gesetzesänderungen eigentlich am Mittwoch beschließen, doch die Sozialdemokraten zogen den Punkt von der Tagesordnung zurück.
Das Ministerium streitet ab, den Ausbau der Windkraft einschränken zu wollen. „Keinesfalls beabsichtigt die Bundesregierung, den Windkraftausbau zu verlangsamen“, teilte ein Sprecher Habecks auf Anfrage mit. Der zügige weitere Ausbau sei ein Kernanliegen des Ministeriums und stehe selbstverständlich im Zentrum der laufenden Beratungen.
Habeck kommt mit dem Vorhaben einer expliziten Bitte des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) nach. Die Gesetzespläne werden in der Branche auch als „Lex Sauerland“ bezeichnet, weil der Hochsauerlandkreis, in dem Merz seinen Bundestagswahlkreis hat, auf die Einschränkungen drängt. Dass sie umgesetzt werden, galt lange als nahezu ausgeschlossen, weil Habeck angeblich nicht mitspielen würde.
Merz machte keinen Hehl aus seinen Absichten, die Windkraft stärker zu regulieren. Unter Handlungsdruck fühlt er sich durch ein Urteil des OVG Münster vom 26. September, das die Regionalplanung für die Windkraft in NRW aufgehoben hat. Unmittelbar nach dieser Entscheidung habe er Habeck in bestimmtem Ton gebeten, so schnell wie möglich eine bundesgesetzliche Regelung zu schaffen, erklärte Merz Ende November auf einer Wahlkampfveranstaltung vor Ort. Ziel sei, den Windenergie-Ausbau zu kanalisieren, auf bestimmten Flächen zu konzentrieren.
Der Bundeswirtschaftsminister habe ihm zugesagt, innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Textentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Baugesetzbuches vorzulegen, so Merz weiter. „Wir warten auf diesen Textentwurf seit über zwei Monaten. Jetzt wird die Zeit ziemlich eng.“ Die Änderungen müssen aus Sicht des Oppositionsführers in den zwei verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages beschlossen werden. Sonst sei es für die Planer in Land und Kreis zu spät.
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