Verdi kritisiert ausbleibende Einigung auf höheren Rundfunkbeitrag

Die Gewerkschaft Verdi hat die ausbleibende Einigung der Bundesländer auf eine Anpassung des Rundfunkbeitrags bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag scharf kritisiert.

Die Gewerkschaft Verdi hat die ausbleibende Einigung der Bundesländer auf eine Anpassung des Rundfunkbeitrags bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag scharf kritisiert. Das „Gebaren“ der Ministerpräsidenten in der Rundfunkpolitik sei „nicht hinnehmbar“, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Verdi-Bundesvorstand, am Donnerstag. „Indem sie die nötige Beitragserhöhung verwehren, brechen sie mit verfassungsrechtlich geregelten Verfahren.“

Für die Mitarbeiter in den Medienhäusern sei dies ein düsterer Tag, so Schmitz-Dethlefsen. „Unklare Finanzierung kostet Programm und damit auch Aufträge für häufig jahrzehntelang im Rundfunk Tätige. Mit der Aussicht auf Programmeinschnitte sind dies auch schlechte Nachrichten für alle Mediennutzenden“, sagte er.

Schmitz-Dethlefsen kritisierte auch die am Donnerstag verabschiedete Auftrags- und Strukturreform. „Inhaltlich schwächt die Reform die öffentlich-rechtlichen Medien insbesondere durch das weitreichende Verbot für Texte in Onlinepublikationen. Mit der Reform werden die Angebote für Mediennutzende unattraktiver werden“, kommentierte er. „Damit schleifen die Länderchefs die demokratierelevanten öffentlich-rechtlichen Medien – und das Vertrauen in die Politik gleich mit.“

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8 Prozent ab dem 1. Januar 2025 empfohlen. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF „die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden“. Die Länder haben aber bislang keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags vorgelegt. ARD und ZDF klagen daher vor dem Bundesverfassungsgericht. 2021 waren sie bereits mit einer ähnlichen Verfassungsbeschwerde erfolgreich.


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