120 Städte haben laut der Deutschen Umwelthilfe Interesse signalisiert, eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen einzuführen. Das ergaben Umfragen der Umweltlobbyorganisation in den vergangenen beiden Jahren, über deren Auswertung das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagausgaben) berichtet.
Demnach gaben fast 50 Städte zudem an, die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten zu wollen. Vor wenigen Tagen hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass die Tübinger Verpackungssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz hofft jetzt, dass weitere Städte dem Tübinger Beispiel folgen und eine solche Steuer einführen. „Die Vermüllung von Straßen, Plätzen und Parks in Städten ärgert die Menschen tagtäglich und belastet unsere Umwelt“, sagte sie. Während die Bundesregierung untätig bleibe, könnten die Städte und Gemeinden sich nun selbst gegen Einweg-Müll wehren.
„Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben sie endlich rechtliche Klarheit, Unternehmen für deren Einweg-Müll in die Verantwortung zu nehmen und für mehr Umweltgerechtigkeit zu sorgen“, so Metz. Sie rief Bürger dazu auf, ihre Stadt oder Gemeinde zu nennen, um gemeinsam mit der DUH einen Antrag auf Einführung der Steuer stellen zu können.
„Jede weitere kommunale Einwegverpackungssteuer wird den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, eine bundesweit einheitliche Einwegabgabe einzuführen“, so Metz. Sie erwarte insbesondere von den Städten, die bereits Interesse signalisiert hätten, dass sie nun Ernst machen und Verpackungssteuern einführen.
Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.