AOK fordert mehr Einlagerung von Medikamenten
Die Pflicht zur Lagerhaltung sollte auf weitere wichtige Arzneimittel ausgeweitet werden, fordert die AOK. Bisher gilt nur für patentfreie sogenannte Generika, für die zwischen Krankenkassen und Pharmafirma ein Rabattvertrag besteht, eine sechsmonatige Bevorratungspflicht.
Antibiotikasäfte für Kinder, aber auch Arzneimittel gegen Krebs, die den Wirkstoff Tamoxifen enthalten, fallen nicht unter die Regelung.
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