18 Jahre Haft für Komplizen des Attentäters von Nizza

Alle acht Angeklagten des Terroranschlags vom 14. Juli 2016 in Nizza sind von einem Spezialgericht schuldig gesprochen worden.

Nachdem der Attentäter selbst nach der Tat von der Polizei erschossen worden war, verhängte das Gericht in Paris nun gegen seine Komplizen Haftstrafen wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie Waffenhandel. Zwei der Beschuldigten müssen für 18 Jahre in Haft.

Der Attentäter war am französischen Nationalfeiertag des Jahres 2016 mit einem Lastwagen in eine Menschenmenge auf der Flaniermeile Promenade des Anglais gerast. Er hatte damit 86 Menschen ermordet, rund 200 Menschen waren verletzt worden. Das Gericht hörte nun in einem fünfwöchigen Prozess rund 2.000 Angehörige und Opfer als Nebenkläger. Ziel des Prozesses war unter anderem, mehr über die Vorbereitung der von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ reklamierten Tat sowie die Gesinnung des Täters zu erfahren. Eine direkte Verbindung zum IS konnte das Gericht nicht feststellen. Der Täter sei jedoch von den Videos der Organisation inspiriert gewesen. In derartigen Fällen wird häufig von „Stochastischem Terrorismus“ gesprochen: Videos und andere Medien von Terrororganisationen sollen Gewaltakte wahrscheinlicher machen, ohne dass die Organisation selbst Ort und Zeit der Tat festlegen oder zu potentiellen Tätern Kontakt aufnehmen muss.




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