Die Europäische Kommission hat die Einleitung von Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung gegen insgesamt sieben EU-Länder angekündigt. Betroffen seien Frankreich und Italien sowie Belgien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
### Einleitung von Defizitverfahren
Ein jetzt veröffentlichter Bericht stellt den ersten Schritt zur Einleitung von Defizitverfahren dar. Die Kommission beabsichtige, dem Rat vorzuschlagen, für diese Mitgliedstaaten im Juli 2024 Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten.
### Reform der EU-Schuldenregeln
Die EU-Schuldenregeln waren erst vor Kurzem reformiert worden. Damit kein Defizitverfahren droht, muss der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP weiterhin unter 60 Prozent des BIP liegen. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit muss unter drei Prozent des BIP bleiben.