Trotz bereits eingeleiteter Maßnahmen bestehe weiterhin ein Risiko für den EU-Haushalt, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Zwar seien eine Reihe von Reformen durchgeführt worden bzw. noch im Gange, doch habe Ungarn es versäumt, zentrale Aspekte der 17 erforderlichen Abhilfemaßnahmen, die vereinbart worden waren, fristgerecht zum 19. November umzusetzen.
Dabei gehe es insbesondere um die Effizienz der neu eingerichteten Integritätsbehörde und das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von Strafverfolgungsentscheidungen. Konkret schlägt die Kommission Haushaltsschutzmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Konditionalitätsverordnung vor. Damit sollen der EU-Haushalt und die finanziellen Interessen der EU vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geschützt werden. Insgesamt geht es um Mittel in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro.
Der Europäische Rat muss die Annahme der Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Das heißt, es müssen mindestens 15 Mitgliedstaaten zustimmen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Der Beschluss könnte dem Vernehmen nach am 6. Dezember stattfinden, bis zum 19. Dezember muss er erfolgt sein.