Neun Monate nach Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung hat die EU-Kommission den Weg für vorläufige Strafzölle auf E-Autos aus China freigemacht. Das kündigte die Brüsseler Behörde am Donnerstag an.
Hintergrund ist demnach, dass die Wertschöpfungskette von E-Autos in China von einer „unfairen Subventionierung“ profitiere, die eine wirtschaftliche Schädigung der Hersteller in der EU zu verursachen drohe. Für drei in eine Stichprobe einbezogenen chinesischen Hersteller gelten individuelle Zollsätze: 17,4 Prozent für BYD, 19,9 Prozent für Geely und 37,6 Prozent für SAIC.
Für andere Hersteller in China, die im Rahmen der Untersuchung der EU-Kommission kooperierten, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, gilt der gewichtete durchschnittliche Zollsatz von 20,8 Prozent. Der Zollsatz für andere nichtkooperierende Unternehmen beträgt 37,6 Prozent.
Diese vorläufigen Zölle gelten ab Freitag für höchstens vier Monate. Innerhalb dieses Zeitrahmens muss durch Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten eine abschließende Entscheidung über endgültige Zölle getroffen werden, zugleich sollen noch Verhandlungen mit China stattfinden. Nach Annahme des Beschlusses würden die Zölle für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig sein.