EU-Kommission geht gegen Ungarns „Agentengesetz“ vor

Die Europäische Kommission will gegen Viktor Orbans "Agentengesetz" nach russischem Vorbild vorgehen und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Die Europäische Kommission will gegen Viktor Orbans „Agentengesetz“ nach russischem Vorbild vorgehen und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Man erachte das Gesetz als Verstoß gegen das EU-Recht, teilte die Kommission mit.

Kritiker fürchten, dass das Gesetz für Schmutzkampagnen gegen Journalisten und freue Medien genutzt werden könnte. Bei einem ähnlichen Gesetz, das in Georgien erlassen wurde, waren insbesondere negative Auswirkungen für LGBTQIA-Organisationen erwartet worden. Das georgische Gesetz stieß auf internationale Kritik und gilt als Hindernis für den EU-Beitritt.

Durch den offiziell als „Souveränitätsverteidigungsgesetz“ bezeichneten ungarischen Beschluss war ein „Amt zur Verteidigung der Souveränität“ eingerichtet worden, das bestimmte Aktivitäten untersuchen soll, die angeblich im Interesse eines anderen Staates oder einer ausländische Organisation ausgeführt werden und mutmaßlich die Souveränität Ungarns verletzen oder gefährden könnten. Gleiches gilt für Organisationen, deren mit Geldern aus dem Ausland finanzierte Aktivitäten angeblich Wahlergebnisse oder den Wählerwillen beeinflussen sollen.

Das Gesetz verleiht dem Amt nach Ansicht der EU-Kommission einen sehr weiten Ermessensspielraum für die Ermittlungen – insbesondere, was den Zugang zu Informationen betrifft -, und gestattet es dem Amt, in die Ermittlungstätigkeit anderer Behörden einzugreifen. Außerdem fürchtet die EU-Kommission negative Auswirkungen für die Institutionen, gegen die ermittelt wird, weil das Gesetz eine umfassende öffentliche Information über einzelne Ermittlungen und ihre Ergebnisse vorschreibt.

Die EU-Kommission sieht mehrere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Grundrechte verletzt: das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Vertraulichkeit der anwaltlichen Korrespondenz sowie die Unschuldsvermutung, die die Selbstbelastungsfreiheit mit einschließt. Außerdem sollen mehrere Grundfreiheiten des Binnenmarkts, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Dienstleistungsrichtlinie sowie die EU-Datenschutzvorschriften durch das Gesetz verletzt werden.


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