Die EU-Kommission kritisiert die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten in mehreren Mitgliedstaaten. Dort gebe die Vergütung „Anlass zur Sorge“ und habe zu Schwierigkeiten bei der Einstellung qualifizierten Justizpersonals geführt, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch in ihrem „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024“ mit.
Daher empfehle man, Garantien bei Ernennungsverfahren sowohl von Richtern an Gerichten unterer Instanzen als auch in hochrangigen Positionen aussprechen, so die Kommission weiter. Außerdem solle durch „angemessene Ressourcen“, auch beim Gehalt, die Autonomie der Staatsanwaltschaften gewährleistet werden. Darüber hinaus brauche es weitere Reformen in Bereichen, die mit der Arbeitsweise der Selbstverwaltungsorgane der Justiz und mit der Ernennung von Richtern zusammenhingen.
Zudem sieht die Kommission bei den Mitgliedsstaaten konkrete Schritte, um für mehr Sicherheit von Journalisten und ein verbessertes Arbeitsumfeld zu sorgen. In mehreren Ländern bestünden jedoch nach wie vor Bedenken in Bezug auf „die unabhängige Leitung oder Finanzstabilität öffentlich-rechtlicher Medienanstalten, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten und die transparente und gerechte Vergabe staatlicher Werbung“.