Diesen könnte dann die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Dazu brachte sie zwei sich unterstützende Maßnahmenpakete auf den Weg: Diese sollen dafür sorgen, dass die Bürger zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen.
Dabei handelt es sich erstens um einen Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel, der die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen soll, dass es als Zahlungsmittel weithin akzeptiert wird und für Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt. Zweitens schlägt die Kommission die Schaffung eines Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen vor: Dadurch soll eine zusätzliche Option geschaffen werden. Wie das Bargeld gäbe es demnach auch den digitalen Euro neben bestehenden nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln wie Karten oder Anwendungen. Er würde wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürger und Unternehmen könnten dann im gesamten Euro-Währungsgebiet jederzeit mit dem digitalen Euro bezahlen. Dabei würde der digitale Euro sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen, d. h. Zahlungen könnten von Gerät zu Gerät ohne Internetverbindung geleistet werden, auch in entlegenen Gebieten oder Tiefgaragen. Während Online-Transaktionen denselben Schutz der Privatsphäre bieten würden wie bestehende digitale Zahlungsmittel, wären der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz für die Nutzer bei Offline-Zahlungen „in besonders hohem Maße“ gewährleistet, so die EU-Kommission: Sie müssten bei digitalen Zahlungen weniger personenbezogene Daten offenlegen, als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist, so als würden sie mit Bargeld bezahlen oder an einem Geldautomaten Geld abheben. Niemand könnte sehen, was die Menschen bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden, hieß es. Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen, mit Ausnahme sehr kleiner Händler, die sich gegen die Annahme digitaler Zahlungen entscheiden, wenn die Kosten für die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für die Annahme von Zahlungen in digitalem Euro unverhältnismäßig wären. Der Vorschlag von Mittwoch enthält den Rechtsrahmen und die wesentlichen Elemente hinsichtlich des digitalen Euro. Dadurch würde die Europäische Zentralbank – nach Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – in die Lage versetzt, schließlich einen digitalen Euro einzuführen, der weithin nutzbar und verfügbar ist. Es obliege der EZB zu entscheiden, ob und wann sie den digitalen Euro ausgibt. Dieses Vorhaben wird der Brüsseler Behörde zufolge „erhebliche weitere technische Arbeit“ seitens der EZB erfordern.