Das sieht ein Gesetzentwurf der EU-Kommission vor, über den das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) berichtet. Bargeld allein könne „die Wirtschaft der EU in der digitalen Ära nicht unterstützen“, heißt es in dem Entwurf zur Begründung.
Ein digitaler Euro würde jedem Bürger auch in digitaler Form Zugang zu Zentralbankgeld verschaffen – dieses gibt es bisher nur in Form von Scheinen und Münzen. Ohne digitalen Euro, argumentiert die Kommission, würden sich die Digitalwährungen anderer Staaten oder private Kryptowährungen in Europa ausbreiten und die „Rolle des Euro zurückdrängen“. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die EZB künftig die nationalen Notenbanken autorisieren können, digitale Euro in Umlauf zu bringen. Dies würde der „Fragmentierung“ des europäischen Finanzmarkts entgegenwirken und Innovationen wie Sofortüberweisungen vereinfachen. Der Sorge der Finanzbranche, dass die EZB ihnen mit digitalen Euro das Kundengeschäft streitig macht, tritt die Kommission entgegen. „Zwischen dem Nutzer des digitalen Euro und der Europäischen Zentralbank oder den nationalen Zentralbanken würde kein Konto oder sonstiges Vertragsverhältnis entstehen“, stellt der Gesetzentwurf klar. Banken, Sparkassen und andere Institute sollten „Digital-Euro-Konten“ für Nutzer führen und „Digital-Euro-Zahlungsdienste“ anbieten. Die deutschen Sparkassen üben dennoch scharfe Kritik an den Plänen für einen digitalen Euro. Sie fürchten, dass sich mit der Digitalwährung ein neues Zahlungsverfahren etabliert und die bestehenden Systeme der Banken angreift. Auch CSU-Finanzexperte Markus Ferber kritisiert: „Weder EZB noch Europäische Kommission haben bisher plausibel erklären können, worin der konkrete Mehrwert des digitalen Euro für die Bürger besteht.“