Die Europäische Kommission hat ihre Analyse über die Situation des Rechtsstaates in Polen am Montag eingestellt. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass in dem EU-Land „keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ besteht, wie die Kommission am Montag mitteilte. Das Verfahren war 2017 eingeleitet worden.
„Die Kommission hat den Rat und das Europäische Parlament deshalb über ihre Absicht informiert, das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 abzuschließen“, hieß es weiter.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte Polens Ministerpräsident Donald Tusk und seiner Regierung zu „diesem wichtigen Durchbruch“: „Er ist das Ergebnis ihrer harten Arbeit und ihrer entschlossenen Reformbemühungen.“ Die fortgesetzte Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen sei eine gute Nachricht für die Menschen in dem Land und für die Union als Ganzes, so von der Leyen.
Zuvor hatte Polen eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen eingeleitet, um den Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz Rechnung zu tragen, und den Vorrang des EU-Rechts anerkannt. Das Land habe sich zudem verpflichtet, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, umzusetzen, so die Kommission.
Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová soll die Analyse der Kommission auf der bevorstehenden Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vorstellen. Die Maßnahmen des von Polen eingeleiteten Aktionsplans sowie andere Schritte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit sollen weiterhin regelmäßig überwacht und überprüft werden.
Bereits im Februar hatte die Kommission eingefrorene Gelder in Milliardenhöhe an Polen freigegeben. Die Zahlungen waren zuvor wegen Bedenken bezüglich der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingefroren worden.