Demnach dürfen Unternehmen Produkte künftig nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Mit ihr soll bestätigt werden, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach 2020 abgeholzt wurde, noch nach 2020 zur Schädigung von Wäldern geführt hat.
Das Parlament hatte 2022 die Kommission dazu aufgefordert, eine Vorschrift gegen Entwaldung vorzulegen. Im Kommissionsvorschlag war dieser Entwaldungsschutz für Einfuhren von Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, aber auch für daraus gewonnene Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel vorgesehen. Nach den Verhandlungen von Parlament und Mitgliedsstaaten über den Vorschlag wurden die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate ausgeweitet. Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zu dem Gesetz muss nun noch der Rat den Vorschriften zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Dies gilt nach den Trilog-Verhandlungen nur noch als Formsache. Nach Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) wurden von 1990 bis 2020 insgesamt 420 Millionen Hektar Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche umgewandelt. Das entspricht einer Fläche, die größer ist als die gesamte EU. Der Verbrauch in der EU ist für etwa 10 Prozent dieser weltweiten Entwaldung verantwortlich.