EU schwächt Gebäudesanierungspflicht ab

Die von der EU geplante Reform der Gebäuderichtlinie wird deutlich abgeschwächt.

Das geht aus einem internen Dokument hervor, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet. In einem ursprünglichen Vorschlag der Kommission war vorgesehen, dass unsanierte Wohngebäude von 2030 an ein Mindestmaß an Energieeffizienz ausweisen müssen.

Dazu wird es nun nicht kommen. Stattdessen muss der Immobiliensektor in Zukunft im Durchschnitt gewisse Werte erzielen. Die Gebäuderichtlinie befindet sich gerade im Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament. In dem Dokument heißt es, dass „substanzielle Fortschritte erzielt wurden“ und man sich „auf einen Großteil der noch offenen Punkte habe verständigen können“. Statt der bisherigen Klassifizierung sollen nun die energetisch schlechtesten Gebäude (die „worst performing buildings“) wie folgt bestimmt werden: Jedes Land teilt seinen Gebäudebestand in zwei Teile, die 43 Prozent mit den höchsten Energieverbräuchen werden als worst performing buildings definiert. 55 Prozent der Energieeinsparungen durch Renovierungen sollen in diesem Bereich erreicht werden. Wären die Verhandler sich in diesem Punkt nicht einig geworden, wäre die Reform auf nach den Europawahlen im Juni 2024 vertagt worden. Doch eine Einigung bei den Gebäuden ist für die EU enorm wichtig: 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU entfallen auf den Gebäudesektor.




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