Dazu zählen unter anderem neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings). Laut EU-Kommission soll so die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen werden.
Das System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, die sogenannte „EU-Taxonomie“, wurde zudem um weitere Kriterien ergänzt. Dabei geht es um eine nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sowie den Schutz der Biodiversität. Handelskommissar Valdis Dombrovskis sagte, man wolle sicherstellen, dass alle Unternehmen Finanzierungsmittel erhalten können, um in die Nachhaltigkeitswende zu investieren. „Dies ist auch wichtig, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und der europäischen Wirtschaft zu steigern und den Klimawandel zu bekämpfen“, so der EU-Kommissar.